Das geht alle Bürger*innen in Bonn an:
Informationsbrief der Stadt Bonn
Rat der Stadt Bonn informiert über Beschlüsse für 2025
Bereits am 13.12.2024 wurden Abgabenbescheide von der Stadt Bonn gedruckt. Ab diesem Datum bzw. kurz zuvor angezeigte Änderungen werden automatisch in einem späteren Bescheid berücksichtigt. Aus diesem Grund bittet die Stadt Bonn die Bürger*innen darum von einer erneuten Mitteilung oder einem Erinnerungsschreiben an das Kassen- und Steueramt abzusehen.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit zwei Beschlüssen die Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 geregelt. Zum einen hat der Rat differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Zum anderen hat er die Hebesätze ab dem Jahr 2025 wie folgt festgelegt:
– für Wohngrundstücke bei 657 Punkten
– für Nichtwohngrundstücke bei 900 Punkten
Laut der Stadt Bonn konnte diese äußerst kurzfristig getroffene Entscheidung für differenzierte Hebesätze in den ab dem 13.12.2024 erstellten Abgabenbescheiden nicht mehr umgesetzt werden. Daher enthält der aktuelle Abgabenbescheid, anders als in sonstigen Jahren, nur die Gebühren für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung, nicht aber die Festsetzung der Grundsteuer. Für die Festsetzung der Grundsteuer werden zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich frühestens im März 2025, gesonderte Abgabenbescheide verschickt.
Nähere Hintergrund-Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform und eine Videobotschaft von Oberbürgermeisterin Katja Dörner finden Sie unter: https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen-fakten/grundsteuerreform.php
Des Weiteren wird in dem Informationsbrief der Stadt Bonn darüber informiert, wie sich die Gebührensätze im Jahr 2025 für die einzelnen Positionen „Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Schmutzwasser und Niederschlagswasser“ im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Grundlage dieser Beschlüsse zur Erhöhung sind die allgemein höheren Kosten aufgrund der Inflation, wie z.B. die gestiegenen und zukünftig steigenden Material- und Personalkosten etc..
Den vollständigen Informationsbrief der Stadt Bonn zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025, Erhöhung der Benutzungsgebühren u.a. finden Sie unten auf dieser Seite unter dem Link:
Beschlüsse des Rates für 2025 | Bundesstadt Bonn