Der Infobrief der Stadt Bonn, den Sie über den untenstehenden Link (Informationsbrief 2026 | Bundesstadt Bonn) aufrufen können, wurde bereits ab dem 19. Dezember 2025 gedruckt. Ab diesem Datum bzw. kurz zuvor angezeigte Änderungen werden lt. Stadt Bonn automatisch in einem späteren Bescheid berücksichtigt. Aus diesem Grund bittet die Stadt Bonn die Bürger*innen darum von einer erneuten Mitteilung oder einem Erinnerungsschreiben an das Kassen- und Steueramt abzusehen.
Die Stadt Bonn stellt aufgrund jüngster Gerichtsentscheidungen, deren Auswirkungen auf Bonn derzeit noch nicht bewertet werden können, die Festsetzung der Grundsteuer 2026 zunächst zurück. Der aktuelle Abgabenbescheid beinhaltet daher zunächst ausschließlich die Berechnung der Benutzergebühren für das Jahr 2026. Die Festsetzung der Grundsteuer wird sobald wie möglich in einem gesonderten Abgabenbescheid, möglicherweise im März 2026, nachgeholt werden.
Der Chatbot auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn steht Ihnen rund um die Uhr bei Fragen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Abgabenbescheid stehen Ihnen zur Verfügung unter: https://www.bonn.de oder klicken Sie oben auf die Überschrift Bundesstadt Bonn
Des Weiteren wird in dem Informationsbrief der Stadt Bonn darüber informiert, wie sich die Gebührensätze im Jahr 2026 für die einzelnen Positionen „Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Schmutzwasser und Niederschlagswasser“ im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Grundlage dieser Beschlüsse zur Erhöhung sind die allgemein höheren Kosten aufgrund der Inflation, wie z.B. die gestiegenen und zukünftig steigenden Material- und Personalkosten etc..
Den vollständigen Informationsbrief der Stadt Bonn zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2026, Erhöhung der Benutzungsgebühren u.a. finden Sie unten auf dieser Seite unter dem Link „Informationsbrief 2026 | Bundesstadt Bonn“.