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Wichtige Mitteilung an alle Mieter*innen der MIWO

09.12.2024

Ab dem 01. Januar 2025 treten neue Richtlinien für die Abfallentsorgung Restmülltonnen und Biotonnen in Kraft.

Hiervon sind alle Bundes-Bürger*innen und alle Mieter*innen betroffen. 

Ab dem nächsten Jahr gibt es ein Restmüll-Verbot für einige Stoffe. Was Verbraucher*innen/Mieter*innen beachten sollten:
Ein neues Gesetz sorgt dafür, dass Altkleider ab 2025 nicht mehr im Restmüll landen dürfen – selbst, wenn sie beschädigt sind – sondern sie müssen in Altkleidercontainer entsorgt werden. Die Änderung soll dazu beitragen, mehr Recycling zu ermöglichen und damit den Fokus auch hier auf Nachhaltigkeit zu setzten. Bei den betroffenen Textilien handelt es sich nicht nur um Kleidung, es sollen neben alten T-Shirts, Jeans oder Jacken nun auch Bettwäsche, Handtücher oder Vorhänge im Altkleidercontainer eingeworfen werden. Der hauseigene Restmüll ist somit für jegliche Textilien verboten. Grund dafür ist, dass diese Waren nicht mehr verbrannt oder deponiert werden sollen, sondern weitergenutzt oder recycelt werden können. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, produziert die Bekleidungsindustrie mehr Treibhausgase, als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen. Aus diesem Grund sollen zukünftig alle Textilien nur noch im Altkleider Container entsorgt werden, um ein besseres Recycling der textilen Stoffe zu gewährleisten.

Eine weitere Änderung ab 1. Januar 2025 betrifft die strengere Biomüll-Trennung. Im Speziellen geht es dabei um einen Grenzwert für „Störstoffe“, die die Produktion von qualitativ hochwertigem Kompost aus Bioabfall für die Abfallwirtschaftsbetriebe immer komplizierter und teurer machen. In Deutschland gilt zwar eine Mülltrennungspflicht, leider landen trotzdem zu viele falsche Abfälle – sogenannte Störstoffe – in der Biotonne, weshalb bald ein neues Gesetz gilt.

Eigentlich sollte jedem Verbraucher bekannt sein welche Stoffe in den Biomüll gelangen dürfen. Dennoch werden erlaubte Stoffe hier noch einmal aufgeführt: Kompostierbare Abfälle wie unverpackte Lebensmittel, feste Essensreste, Käse- und Brotreste, Teigwaren, Salat-, Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz, aber auch Überreste der Gartenarbeit wie Blumen, Laub, Rasenschnitt und Unkraut, Heu, Stroh und Holzspäne (jedoch keine mit Kot oder Urin verunreinigten Materialien wie Tierstreu), Topfpflanzen ohne Pflanztöpfe, Eierkartons, Servietten und Küchenpapier.

Leider werden die Biotonnen oft mit falschem Müll befüllt. So ist es nicht erlaubt Glas, Kunststoff, Plastiktüten, Dosen, Alufolie, Getränkekartons, Windeln und andere Hygieneartikel, flüssige Speisereste, Asche, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Leder, Wolle und Textilien, Katzenstreu und andere tierische Exkremente, Holz und beschichtetes Papier (auch kein Backpapier), großvolumige Grünabfälle wie Baum- oder Strauchschnitt im Biomüll zu entsorgen. Ebenfalls verboten ist es Öle, Fette und dicke Hölzer in die Biotonne zu werfen.

Papier sollte über die Papiersammlung entsorgt werden. Kleine Mengen Zeitungspapier sind aber auch im Biomüll erlaubt, um z.B. in der Tonne Feuchtigkeit aufzusaugen. Eierkartons können im Übrigen auch über das Altpapier entsorgt werden, sofern sie frei von Verschmutzungen, wie Eirückstände oder Hühnerkot, sind.

Damit das falsche Befüllen der Restmüll- und der Biotonne zukünftig verhindert wird, drohen für falsche Mülltrennungen bald hohe Geldstrafen. Die Höhe der Strafen, mit der diese Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, legt jede Kommune im Rahmen eines Bußgeldkatalogs selbst fest. So kann es zu Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro bei groben Verstößen kommen.

Ab dem 1. Mai 2025 tritt zudem eine Erweiterung der Bioabfallverordnung von 2022 in Kraft. Finden sich dann bei Kontrollen in einer Biotonne über drei Prozent an Fremdstoffen, kann die Leerung verweigert werden. Folglich bleiben dann volle Biotonnen stehen und Müllsünder müssen sich selbst um die Entsorgung kümmern. Das sind dann die Mieter*innen selbst! Aus diesem Grund bitten wir Sie im eigenen Interesse die Neuerungen der neuen Richtlinien für die Abfallentsorgung der Restmülltonnen und Biotonnen zu befolgen.

Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Webseite der Stadt Bonn unter www.Bonn.de / www.bonnorange.de

Ihr MIWO Team