Interesse an der Anmietung einer Garage oder eines Stellplatzes in Auerberg? Dann bitte sofort melden! Ab dem 01. Januar 2025 vermieten wir in der Londoner Straße 34-44 in 53117 Auerberg: Einen geschlossenen Tiefgaragen-Stellplatz: Kosten: 80,00 Euro pro Monat Eine Garage: Kosten: 100,00 Euro pro Monat. Bei Interesse senden Sie uns gerne eine E-Mail an: info@miwo.eu . Ihr MIWO-Team
Ab dem 01. Januar 2025 treten neue Richtlinien für die Abfallentsorgung Restmülltonnen und Biotonnen in Kraft. Hiervon sind alle Bundes-Bürger*innen und alle Mieter*innen betroffen. Ab dem nächsten Jahr gibt es ein Restmüll-Verbot für einige Stoffe. Was Verbraucher*innen/Mieter*innen beachten sollten: Ein neues Gesetz sorgt dafür, dass Altkleider ab 2025 nicht mehr im Restmüll landen dürfen – selbst, wenn sie beschädigt sind – sondern sie müssen in Altkleidercontainer entsorgt werden. Die Änderung soll dazu beitragen, mehr Recycling zu ermöglichen und damit den Fokus auch hier auf Nachhaltigkeit zu setzten. Bei den betroffenen Textilien handelt es sich nicht nur um Kleidung, es sollen neben alten T-Shirts, Jeans oder Jacken nun auch Bettwäsche, Handtücher oder Vorhänge im Altkleidercontainer eingeworfen werden. Der hauseigene Restmüll ist somit für jegliche Textilien verboten. Grund dafür ist, dass diese Waren nicht mehr verbrannt oder deponiert werden sollen, sondern weitergenutzt oder recycelt werden können. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, produziert die Bekleidungsindustrie mehr Treibhausgase, als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen. Aus diesem Grund sollen zukünftig alle Textilien nur noch im Altkleider Container entsorgt werden, um ein besseres Recycling der textilen Stoffe zu gewährleisten. Eine weitere Änderung ab 1. Januar 2025 betrifft die strengere Biomüll-Trennung. Im Speziellen geht es dabei um einen Grenzwert für „Störstoffe“, die die Produktion von qualitativ hochwertigem Kompost aus Bioabfall für die Abfallwirtschaftsbetriebe immer komplizierter und teurer machen. In Deutschland gilt zwar eine Mülltrennungspflicht, leider landen trotzdem zu viele falsche Abfälle – sogenannte Störstoffe – in der Biotonne, weshalb bald ein neues Gesetz gilt. Eigentlich sollte jedem Verbraucher bekannt sein welche Stoffe in den Biomüll gelangen dürfen. Dennoch werden erlaubte Stoffe hier noch einmal aufgeführt: Kompostierbare Abfälle wie unverpackte Lebensmittel, feste Essensreste, Käse- und Brotreste, Teigwaren, Salat-, Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz, aber auch Überreste der Gartenarbeit wie Blumen, Laub, Rasenschnitt und Unkraut, Heu, Stroh und Holzspäne (jedoch keine mit Kot oder Urin verunreinigten Materialien wie Tierstreu), Topfpflanzen ohne Pflanztöpfe, Eierkartons, Servietten und Küchenpapier. Leider werden die Biotonnen oft mit falschem Müll befüllt. So ist es nicht erlaubt Glas, Kunststoff, Plastiktüten, Dosen, Alufolie, Getränkekartons, Windeln und andere Hygieneartikel, flüssige Speisereste, Asche, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Leder, Wolle und Textilien, Katzenstreu und andere tierische Exkremente, Holz und beschichtetes Papier (auch kein Backpapier), großvolumige Grünabfälle wie Baum- oder Strauchschnitt im Biomüll zu entsorgen. Ebenfalls verboten ist es Öle, Fette und dicke Hölzer in die Biotonne zu werfen. Papier sollte über die Papiersammlung entsorgt werden. Kleine Mengen Zeitungspapier sind aber auch im Biomüll erlaubt, um z.B. in der Tonne Feuchtigkeit aufzusaugen. Eierkartons können im Übrigen auch über das Altpapier entsorgt werden, sofern sie frei von Verschmutzungen, wie Eirückstände oder Hühnerkot, sind. Damit das falsche Befüllen der Restmüll- und der Biotonne zukünftig verhindert wird, drohen für falsche Mülltrennungen bald hohe Geldstrafen. Die Höhe der Strafen, mit der diese Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, legt jede Kommune im Rahmen eines Bußgeldkatalogs selbst fest. So kann es zu Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro bei groben Verstößen kommen. Ab dem 1. Mai 2025 tritt zudem eine Erweiterung der Bioabfallverordnung von 2022 in Kraft. Finden sich dann bei Kontrollen in einer Biotonne über drei Prozent an Fremdstoffen, kann die Leerung verweigert werden. Folglich bleiben dann volle Biotonnen stehen und Müllsünder müssen sich selbst um die Entsorgung kümmern. Das sind dann die Mieter*innen selbst! Aus diesem Grund bitten wir Sie im eigenen Interesse die Neuerungen der neuen Richtlinien für die Abfallentsorgung der Restmülltonnen und Biotonnen zu befolgen. Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Webseite der Stadt Bonn unter www.Bonn.de / www.bonnorange.de Ihr MIWO Team
mit Oliver Schuß, Lynn Al-Abiad und Architektur von Uwe Schröder Vernissage am 19.09.2024, 19 Uhr Ausstellungsdauer: 20.09. – 13.10.2024 Open jeden Samstag und Sonntag, 12 – 18 Uhr und nach Absprache (Anfragen an info@leflash.de) Save Me a Place teilt sich in zwei Themenfelder, die architektonische wie gesellschaftliche Räume aufzeigen und die Bewohner*innen des Ausstellungsortes mit einbinden. Ausstellungsort sind die Prager Höfe von dem Architekten Uwe Schröder, die unweit der Auerberger Mitte in Bonn zu finden sind. Die zwei Höfe verbinden sich zu einem gemeinsam genutzten Wohnort, der durch die architektonischen Verbindungen – von der Decke, den Höfen bis hin zum zentralen Gemeinschaftskeller – ein Zusammenkommen der einzelnen Individuen möglich macht, aus dem ein kollektives Leben entspringt. Alltägliche Geräusche der Bewohner*innen werden durch den Keller und einen ‚Kunstraum‘ transportiert, der die drei Ebenen eines jeden Hauses durch eine Wendeltreppe verbindet. Das alleinige und individuelle Wohnen in den Häusern schwankt so zwischen Distanz & Nähe und Privatheit & Intimität. Die Ausstellung zeigt zu den architektonischen und gesellschaftlichen Themenfeldern zwei Künstler*innen im zentralen Untergeschoss, das parallel zum Gemeinschaftshof liegt. Ergänzt wird die Präsentation von einer Soundinstallation, die als kollektive Arbeit der Bewohner*innen hervorgeht. Die architektonischen Räume werden durch die Werke von Oliver Schuß aufgegriffen, der aus Stahl gefertigte Wandobjekte und eigens für den Ort entwickelte Arbeiten im Innenhof zeigt. Die Wandobjekte variieren ein handliches (Hoch)Format und setzen sich durch Proportionen und Farbigkeit ins Individuelle ab, bleiben durch die Grundform aber als miteinander verwandt erkennbar. Mit Schlitzen, Öffnungen und Brüchen in den Oberflächen der Arbeiten regt er die Besucher*innen dazu an, neue Perspektiven zu erfahren und gewöhnliche Blickwinkel zu reflektieren. Seine Werke stehen für sich und fügen sich dennoch in den Raum ein, mit dem sie korrespondieren. Im Rahmen der Ausstellung werden hierdurch Gedanken der Besucher*innen angeregt, an welcher Stelle man sich geografisch befindet, aber auch, welche Bezüge zu den anderen Räumen bestehen. Hierzu werden Sichtachsen zu den Kunsträumen der einzelnen Wohnungen zugänglich gemacht. Der gesellschaftliche Raum, der durch die verbindende Architektur der Prager Höfe ein Zusammenleben zulässt und begünstigt, wird von Lynn Al-Abiads Werkreihe aufgegriffen. Ihre Fotografien zeigen Ausschnitte ihres Zuhauses in Beirut. Aufnahmen der Innenräume und der Umgebung zeigen ein Leben, das in privaten und öffentlichen Räumen stattfindet und zu denen sie eine intime Beziehung hegt. Auch wenn mit verschiedenen Schichten behaftet, versteht sie ihre Werke vor allem als Einladung in ihr Zuhause. Durch die Fotografien wird eine Nähe zu dem Ort und zu den abgebildeten Menschen transportiert, die mal deutlicher, mal undeutlicher zu erkennen sind und Spielraum für individuelle Bezüge lassen. Die Einladung in das Zuhause der Künstlerin kann als Pendant zur Einladung in die privaten Räume der Prager Höfe verstanden werden, die während der Ausstellungslaufzeit zugänglich sind. Über die Künstler*innen: Oliver Schuß (*1985, lebt und arbeitet in Bonn und Karlsruhe) studierte Malerei und Grafik an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe bei Prof. Meuser (2005 – 2011). Sein bisheriges Werk umfasst die Medien Zeichnung und Bildhauerei. Die Wandobjekte, meist aus lackiertem Stahl, stellen Fragen zum Verständnis von Perspektiven und laden die Betrachter*innen ein, Räumlichkeit neu zu erfahren. Sie formulieren geometrische Grundformen und brechen diese mittels Knicke, Biegungen, Einkerbungen und Perforationen auf. Durch die Krümmung des Materials neigen sich die Objekte von der Wand in den Raum, wodurch Schattenwürfe entstehen, die das konkrete Objekt in die Abstraktion zieht. Seit 2009 ist er regelmäßig in Ausstellungen vertreten und stellte zuletzt in Offenburg und München aus (beides 2024). 2023 gewann er zuletzt das Stipendium NEUSTARTplus work scholarship, das von der Stiftung Kunstfonds vergeben wird. Lynn Al-Abiad (*1995, lebt und arbeitet in Köln) studierte Cinema and Audiovisual Directing an der L’Academie Libanaise des Beaux-Arts in Beirut und gegenwärtig an der Kunsthochschule in Köln (KHM), mit Fokus auf Fotografie. Ihre Werkreihen haben stets einen persönlichen Bezug und bilden Orte, Menschen und Natur ab. Dabei gibt sie Privatheit und Erinnerungen preis, die in nahen Umgebungen wie auch in ihrer Heimatstadt Beirut liegen. Das Thema des Zuhauses ist in ihren Arbeiten allgegenwärtig und wird in unterschiedlichen Überlegungen behandelt. So schafft sie neben unterschiedlichen Orten auch Bezüge zur Natur, die sie als das Zuhause eines jeden Menschen versteht. Die Künstlerin stellte ihre Werkreihen unter anderem im Case Projektraum in Köln aus. Kuratiert von Leonie Cecilia Pietrovicci Fotografien zur Kunst / Architektur finden Sie in den unten beigefügten Unterlagen. Die Ausstellung wird gefördert und unterstützt von: AStA Universität Bonn , StudierendenParlament Uni Bonn, Le Flash – Das Kulturmagazin aus dem Rheinland
Das geht alle Mieter*innen der MIWO an Drohende Gefahr durch invasive Hornissenart Zurzeit macht sich eine gefährliche invasive Hornissenart, die „Asiatische Hornisse Vespa velutina“ in Europa breit. Sie ist auch bereits im Raum Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis mehrfach gesichtet worden (und wurde erfolgreich professionell entfernt). Die „Asiatische Hornisse Vespa velutina“ baut ihre Nester bevorzugt in dichten Hecken, Bodendeckern, Efeu, Baumkronen an. Diese Hornissenart ist sehr gefährlich und greift sofort bei Erschütterung des Nestes ihre „Eindringlinge“ an. Wenige Stich können bereits lebensbedrohlich sein. Zum Thema Asiatische Hornisse Vespa velutina finden Sie weitere wichtige Informationen auf der Internetseite: https://vespa-velutina.nrw Bitte weisen Sie auch Ihre Familienmitglieder, Verwandte, Freunde und Nachbarn auf die große Gefahr hin. Vor allem sollten Sie Ihre Kinder über die drohende Gefahr aufklären und sie nicht unbeaufsichtigt in Büschen, Gärten oder Parks spielen lassen. Suchen Sie bitte vor Benutzung vorsichtig und aufmerksam das Spielgelände und Ihre Terrassen / Balkone nach Nestern ab. Wir haben auch unsere Gärtner und Hausmeister zu diesem Thema sensibilisiert alle MIWO-Gelände achtsam zu beobachten, da sie die Grünflächen und insbesondere die Hecken pflegen und sie damit auch unmittelbar gefährdet sind. Sollten Sie ein Nest auf Ihrem Balkon, Ihrer Terrasse, auf unserem Gelände, aber auch auf öffentlichen Grünflächen entdecken, scheuen Sie sich nicht umgehend (auch an den Wochenenden für Notfälle i.S. Wespen, Hornissen) zu folgendem Fachmann Kontakt aufzunehmen und Rat einzuholen: Herrn Klaus Maresch, Telfon-Nr.:0228 97638460; Mobil: 015209795271. Herr Maresch, bekannt auch bei „Untere Naturschutzbehörde Bonn“, ebenso wie bei der „Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises“ ist seit vielen Jahren in und um Bonn herum als zuverlässiger Berater und Umsiedler rund um die „summende Zunft“ tätig. Bitte beachten Sie, dass bei der Beseitigung von Nestern, z.B. von Wespen, Bienen und auch Hornissen, die nicht aggressiv und gefährlich sind, Kosten für Sie entstehen können! Bleiben Sie aufmerksam! Ihr MIWO-Team
Die Stadt Bonn versendet geänderte Abgabenbescheide Der Rat beschließt Gebührensätze für 2024 Bereits am 12. Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Bonn die Gebührensätze für Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung und Straßenreinigung für das Jahr 2024 beschlossen und einer Erhöhung der Gebührensätze zugestimmt. Grundlage des Beschlusses sind die allgemein höheren Kosten aufgrund der Inflation, wie z.B. die gestiegenen und zukünftig steigenden Material- und Personalkosten. Laut der Stadt Bonn „gilt für die Gebührensätze außerdem das Kostendeckungsprinzip: Das Gebührenaufkommen soll die Kosten in der Regel decken, darf diese jedoch nicht übersteigen.“ Hierzu hat die Stadt Bonn auf ihrer Webseite am 13.12.2023 ein Informationsschreiben mit Fakten und „Erläuterungen zum Grundbesitzabgabenbescheid 2024“ veröffentlicht, das für jede Mieterin und jeden Mieter wichtige Hinweise und Erklärungen der Stadtverwaltung enthält, und zusätzlich darüber informiert, dass die Abgabenbescheide bereits per Post versendet werden/wurden. Das vollständige Informationsschreiben vom 13.12.2023 finden Sie auf der Webseite der Stadt Bonn unter www.Bonn.de / Pressemitteilungen (siehe Link oben: Der Rat beschließt Gebührensätze für 2024 | Bundesstadt Bonn). Des Weiteren fügen wir eine Kopie des allgemeinen Anschreiben der Stadt Bonn an alle Mieter*innen bei, in der Sie ebenfalls detailliert darüber informiert werden, wie sich die Gebührensätze für die einzelnen Positionen „Restmüllentsorgung, Straßenreinigung, Schmutzwasser und Niederschlagswasser“ im Vergleich zum Vorjahr erhöhen werden. In diesem Schreiben weist die Stadt Bonn auch noch einmal auf die neu berechnete Grundsteuer hin, die ab 01.01.2025 fällig wird (siehe Link unten unter Dokumente: Erläuterungen zum Grundbesitzabgabenbescheid 2024 | Bundesstadt Bonn ).
Cat´s out! Auch im Jahr 2023 möchten wir wieder ein Kunstprojekt im Rahmen von „kunstundwohnen“ realisieren. Zur Umsetzung Ihres Kunstprojektes hat sich die Künstlerin Pia Stadtbäumer das Treppenhaus in der Lutfridstraße 12 in Bonn ausgesucht und möchte dort ihr Projekt mit dem Arbeitstitel „Cat´s out!“ umsetzen. Cat´s out! ist eine kurze Erzählung, eine Imagination und ein Spiel zwischen An- und Abwesenheit eines möglichen Ereignisses. Die Künstlerin Pia Stadtbäumer wurde in Münster geboren. In den 80er Jahren studierte sie an der Kunstakademie in Düsseldorf. Es folgten zahlreiche Stipendien und Preise. Ab 1996 lehrte Pia Stadtbäumer sie für 4 Semester an der Akademie der Bildenden Künste, München. Im Jahr 2001 wurde sie als Professorin für Bildhauerei an der HFBK Hamburg berufen. 2019 wurde ihr der Carl-Ernst-Osthaus-Preis der Stadt Hagen verliehen. Seit 2016 ist Pia Stadtbäumer Mitglied der Kunstkommission Quivid in München, seit 2020- 2024 Mitglied der Düsseldorfer Kunstkommission. Sie hatte zahlreiche Ausstellungen im In- und Ausland. Die Künstlerin lebt und arbeitet in Hamburg und Düsseldorf.
Ausstellung zum BDA-Architekturpreis im Kunstmuseum Der Architekt Uwe Schröder und die MIWO GmbH & CO. KG sind am 09. November 2023 im Kunstmuseum Bonn vom BDA Bonn-Rhein-Sieg mit dem Architekturpreis 2023 für das Bauwerk „Haus im Burggarten“ ausgezeichnet worden. Für das Projekt „Prager Häuser“ ist außerdem von der Jury eine „Anerkennung“ verliehen worden. Nähre Informationen zur Preisverleihung und den Bauten finden Sie unter den Links. Bis zum 26. November 2023, DI-SO 11-18 Uhr, MI 11-21 Uhr, werden alle 16 prämierten und eingereichten Projekte/Bauten der Öffentlichkeit in einer Ausstellung im Kunstmuseum präsentiert.
Mit der Serie „Hier wohne ich“ hat der General-Anzeiger im Stadtbezirk Hardtberg und Bonner Umgebung ein besonderes Augenmerk auf markante und aufsehenerregende Bauwerke gelegt und einige hiervon aufgesucht, um die Bewohner*innen zu befragen, wie es sich dort in den „besonderen Bauten“ wohnt und welche interessante Geschichte es zum Gebäude zu erzählen gibt. So auch geschehen an unserem ROM.HOF in der Siemensstraße in Bonn-Endenich: „…Nach Türmen, Burgen, Bahnwärterhäuschen und vielen anderen hatte ich nun die Möglichkeit eine Studentin im ROM.HOF zu sprechen, um somit über den schon seit langer Zeit von mir bewunderten Bau schreiben zu können“, so Stefan Hermes – Generalanzeiger. Den gesamten Artikel, veröffentlicht im Gerneral-Anzeiger Bonn – Hartberg auf Seite 20 am Montag, 11. September 2023, finden Sie unter dem Link unten.
Die Stadt Bonn versendet Abgabenbescheide Am 23. März 2023 hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung rückwirkend für Zeiträume vor dem 1. Januar 2023 geänderte Gebührensätze für Straßenreinigung, Abwasser- und Abfallentsorgung beschlossen. Hierzu hat die Stadt Bonn auf ihrer Webseite am 13. Juni 2023 in einem entsprechenden Artikel veröffentlicht, dass die Stadtverwaltung nun mit dem Versand der entsprechenden Abgabenbescheide begonnen hat. Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung die technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass die ausstehenden Veranlagungen ab Mittwoch, 14. Juni 2023, nachgeholt werden. Den hiervon betroffenen Bürger*innen werden somit zeitnah entsprechende Veranlagungsbescheide per Post zugesandt. Den vollständigen Artikel mit detaillierten Informationen vom 13.06.2023 finden Sie auf der Webseite der Stadt Bonn unter www.Bonn.de / Pressemitteilungen (siehe Link: Stadt verschickt Abgabenbescheide | Bundesstadt Bonn).
Restaurierung der Arbeit „Überblendung“ von Claudia Desgranges Die Künstlerin Claudia Desgranges hat ihre Arbeit „Überblendung“ aus dem Jahr 2009 in der Adolfstraße 63 restauriert. Wir freuen uns, dass das Werk nun wieder in der ursprünglichen Farbe erstrahlt und danken Claudia Desgranges für ihr großes Engagement. www.claudia-desgranges.de Fotos: Archiv MIWO Sollten Sie Fragen zu unserem Projekt haben oder weitere Informationen wünschen, stehen Ihnen Frau Weyler / Herr Grashof gerne per E-Mail unter info@miwo.eu oder unter der Telefonnummer: 0228 914620 zur Verfügung.